Beinahe täglich erscheinen neue Videospiele. Hauptsächlich sind dies unbedenkliche und interessante Spiele. Einige sind jedoch wegen Gewaltdarstellungen oder anderen schädlichen Inhalten äußerst bedenklich und für Jugendliche kaum geeignet. Damit der Staat, der Handel und auch die Eltern den Überblick behalten können, erfüllt die USK die wohl wichtigste Aufgabe: Sie prüfen jedes einzelne Spiel haargenau und legen eine Altersfreigabe fest. Ohne eine USK-Prüfung darf kein Spiel auf den deutschen Markt.
Altersbeschränkungen sind wichtig
Videospiele sind nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken. Mittlerweile spielen nicht nur Kinder, sondern vermehrt auch Erwachsene. Sogar für Familienabende können Konsolen eingesetzt werden. Neueste Studien ergaben, dass Kinder, die häufig Videospiele spielen, ein besseres Sozialverhalten entwickeln. Da die meisten Spiele auch online mit anderen gespielt werden, können Kinder ihre sozialen Kompetenzen verbessern.
Nicht wenige Spiele können jedoch aufgrund bedenklicher Inhalte Kinder beeinflussen. Nicht nur realistische Gewaltdarstellung, sondern auch bedrohliche Atmosphäre könnte einem jungen Spieler schaden, da Kinder sich noch nicht ausreichend distanzieren können. Für den Schutz der Jugend braucht man daher eine Organisation, die sämtliche Spiele testet und entsprechend ihrer Inhalte eine Alterseinstufung festlegt. Seit 1994 gibt es speziell für diese Aufgabe die USK.
Die Aufgabe der USK
Studien belegen zwar, dass Gewaltspiele kaum Einfluss auf Spieler ausüben, trotzdem gibt es bei manchen Spielen zumindest für Kinder gewisse Gefahren. Einige Spiele enthalten neben übertriebenen Gewaltdarstellungen auch sexuelle Inhalte, bedrohliche Szenen oder auch Vulgärsprache. Zudem gibt es genügend Spiele, die ein hohes Suchtpotential aufweisen. Damit Eltern vor dem Kauf von Spielen für ihre Kinder auf Anhieb sehen, welche Art von Inhalten gezeigt werden, ist eine Alterseinstufung notwendig. Mittlerweile wird jedes Spiel, das auf dem deutschen Markt erscheint, vorab von der USK geprüft. Aufgrund der Entwicklung wird seit neustem auch ein Verfahren für reine Online-Spiele entwickelt, beispielsweise für Browsergames.
Die Prüfverfahren der USK sind rein von der USK entwickelt und werden stets nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Veränderungen im Jugendschutzgesetz angepasst. Anhand bestimmter Richtlinien werden Spiele genau geprüft, von den Mitarbeitern der USK eingeschätzt und letztlich als Präsentation einem behördlichen Mitarbeiter vorgelegt. Bei der USK arbeiten ständige Vertreter der Jugendschutzbehörden. Sie allein entscheiden, für welches Alter Spiele freigegeben werden. Die Altersfreigabe ist somit eine staatliche Festlegung und zumindest für den Handel verbindlich. Obwohl die USK eine freiwillige Selbstkontrolle der Spielewirtschaft ist und auch von ihr finanziert wird, haben die Hersteller keinerlei Einfluss auf die Altersfreigabe. Der USK-Einstufung können Eltern demnach ohne Bedenken vertrauen.
Richtlinien für die Alterseinstufung
- Spiele ohne Beschränkung sind z.B. solche, die sich direkt an Kinder richten. Sie enthalten keinerlei bedenkliche Inhalte und könnten theoretisch von jedem gespielt werden. Spiele für Erwachsene können allerdings ebenfalls ohne Beschränkung freigegeben werden. Sportspiele, Simulationen oder Managementspiele können so eingestuft werden, auch wenn kleiner Kinder sie noch nicht spielen könnten.
- Spiele ab 6 Jahren sind ebenfalls meist familienfreundlich. Sie enthalten jedoch komplexere Aufgaben, spannendere Momente und sind wesentlich wettkampfbetonter.
- Spiele ab 12 Jahren enthalten bereits leichte Kampfsituationen. Das können Rollenspiele, Strategiespiele oder auch militärische Simulationen sein. Sie sind meist in einer futuristischen oder völlig irrealen Welt angesiedelt, so dass der Spieler sich ausreichend von der Handlung distanzieren kann.
- Spiele ab 16 Jahren enthalten schon weit mehr Kampfhandlungen und zeigen abgeschwächte Gewaltdarstellung. Auch werden in diesen Spielen Waffenkämpfe oder Schusswechsel gezeigt. Die Spiele zeigen aber weder übertriebene Gewaltdarstellung, noch werden sozialunverträgliche Handlungen oder Vorbilder dargestellt. Zudem sind die Inhalte immer noch deutlich als Spiel erkennbar.
- Spiele, die keine Jugendfreigabe erhalten, thematisieren ausschließlich Gewalthandlungen. Zudem werden oft sozialunverträgliche Inhalte dargestellt. Auch die meist bedrohliche und düstere Atmosphäre ist für Kinder und Jugendliche kaum geeignet. Da Spiele ab 18 oft auch extrem realistisch erscheinen, sind sie für Kinder nicht immer deutlich als Spiel erkennbar. Eine Abgrenzung zur Realität könnte kleinen Kindern schwer fallen.
Die USK kann nur beratend wirken
Als Eltern sollte man eine Altersbegrenzung ernst nehmen. Es gibt genügend Spiele, die kaum noch von der Realität unterscheidbar sind und zudem auch Erwachsene kurzzeitig aggressiv machen können. Erwachsene können sich aber nach dem Spielen leicht distanzieren. Kinder können dies nicht immer. Aufgrund der Jugendschutzgesetze muss sich der Handel zwingend an die Einstufung der USK halten. Spiele ab 18 dürfen keinem Kind verkauft werden. Nur hält sich nicht jeder Händler daran. Behörden überprüfen Händler regelmäßig und reagieren auch auf Anzeigen von Privatpersonen. Sollte ein Händler gegen Altersbeschränkungen verstoßen, drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.
Leider reicht die Kontrolle des Handels nicht aus. Was in den eigenen vier Wänden geschieht, darf weder die USK noch eine Behörde überprüfen. Zu Hause sind allein die Eltern dafür verantwortlich, was ihre Kinder spielen. Als Elternteil darf man zwar seine Kinder nicht ständig überwachen, um aber trotzdem einen sicheren Einfluss auf die Spielewahl nehmen zu können, werden Eltern von den Herstellern der Konsolen unterstützt. Es gibt in jeder Konsole eine sichere Methode zur Einstellung des Jugendschutzes. Man kann sie passwortgeschützt auf ein Alter einstellen und das Gerät lässt dann nur Spiele bis zu der gewählten Altersgrenze zu. Alle anderen Spiele starten erst gar nicht. So kann man sicherstellen, dass der 10-jährige Sohn keine Spiele ab 18 spielt. Die USK ist bei Videospielen zwar der wichtigste Partner von Jugendschutzbehörden; die festgelegten Altersbeschränkungen durchsetzen, können aber letztlich nur die Eltern.